Finanzamt

Das Finanzamt bestimmt den gemeinen Wert ( Grundbesitzwert ) Ihrer Immobilie nach einer gesetzlich geregelten, sehr vereinfachten Berechnungsformel. Ist dieser Wert zu hoch angesetzt, kann der Steuerpflichtige durch den Nachweis eines Verkehrswertgutachtens die Sachlage wenden und Steuern sparen. 

-Wollen Sie eine Immobilie in das Betriebsvermögen einbringen oder herauslösen?

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Erbschaft

- Ist Ihre Erbschaftssteuer zu hoch?

- Stellt ein Miterbe Forderungen oder möchten Sie selbst von einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden?

Streitigkeiten lassen sich durch ein neutrales Gutachten vermeiden.

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Ehescheidung

Es ist sinnvoll und vor allem kostensparend, wenn beide Ehegatten sich für einen Immobiliengutachter entscheiden. Von mir werden Sie objektiv und neutral beraten.

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Immobilienkauf / Immobilienverkauf

Stimmt der Kaufpreis? Brauchen Sie eine 2. Meinung?

Wieviel ist meine Immobilie wert? Welche Unterlagen brauche ich um ein Haus zu verkaufen?

Ich biete Ihnen einen Immobilien-Check bzw. Kurzgutachten an.

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Gutachten plausibilisieren

- Wurden alle den Wert beeinflussende Umstände berücksichtigt?

- Sind die Berechnung, Daten und verwendeten Verfahren korrekt?

Manchmal kommen Zweifel an dem vorliegenden Gutachten auf.

Lassen Sie sich unverbindlich von mir beraten!