Ich bin als Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken ( TÜV ) verpflichtet durch Weiterbildung immer auf dem aktuellen Stand der Bewertungstechnik zu bleiben.
Sie werden von mir kompetent im Bereich der Immobilien-Gutachtenerstellung beraten.
Die Auswahl des jeweiligen Wertermittlungsverfahrens erfolgt nach Vorgaben der ImmoWertV ( Immobilienwertermittlungsverordnung ) sowie des BauGB ( Baugesetzbuch ). In Abhängigkeit der Datengrundlage und Objektart kommen somit das Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder mehrere dieser Verfahren als Wertermittlungsverfahren zur Anwendung.